Umschulung zum Lokführer

Sie wollen Lokführer werden? Herzlichen Glückwunsch! Das ist eine gute Entscheidung.

Sie bewegen täglich Menschen und Güter, tragen eine große Verantwortung und arbeiten in einem krisenfesten und zukunftssicheren Job mit guter Bezahlung.
Und es gibt einen direkten Weg dorthin: die Umschulung. Wo Sie Ihren Weg in das neue Berufsleben starten, hängt ganz von Ihrer Lebenssituation ab.

Zwei grundsätzliche Wege für den Quereinstieg in den Lokführerstand

  1. Sie bewerben sich direkt bei einem Eisenbahnunternehmen. Dieser Weg ist besonders attraktiv für Personen, die aus einem aktuellen Arbeitsverhältnis in die Umschulung zum Lokführer oder zur Lokführerin wechseln wollen. In der Regel sind dort einige Stellen für Personen vorgesehen, die sich zum Lokführer oder zur Lokführerin umschulen lassen wollen. Der Vorteil: Festanstellung vom ersten Tag bei tariflicher Bezahlung. Für so eine Stelle durchlaufen Sie ein ganz normales Bewerbungsverfahren.
  2. Sie beginnen Ihre Ausbildung bei einem spezialisierten Ausbildungsunternehmen. Dieser Weg bietet sich vor allem an, wenn Sie als arbeitssuchend gemeldet sind. Die Kosten werden durch Bildungsgutscheine von der Bundesagentur für Arbeit gedeckt. Es handelt sich dann in der Regel um die Weiterbildungsmaßnahme „Ausbildung zum Triebfahrzeugführer“.

Möglich ist aber auch, dass andere Träger – zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr – oder Sie selbst die Umschulung bezahlen.
Für beide Fälle gilt: Den theoretischen Teil der Ausbildung absolvieren Sie bei dem Ausbildungsunternehmen, den praktischen bei einem Eisenbahnunternehmen. Das ist dann entweder bereits Ihr aktueller oder ein möglicher zukünftiger Arbeitgeber.

Was haben Sie am Ende der Weiterbildung in der Hand?

Mit den vermittelten allgemeinen Fachkenntnissen erwerben Sie den Triebfahrzeugführerschein.
Und mit den fahrzeugbezogenen und infrastrukturbezogenen Fachkenntnissen erwerben Sie die Zusatzbescheinigung. Mit beidem zusammen dürfen Sie in Deutschland Lokomotiven auf öffentlicher Infrastruktur fahren.

Was sind die grundsätzlichen Voraussetzungen?

Sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein und einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Sie bringen die Bereitschaft mit, im Schichtdienst zu arbeiten. Sollten Sie als Nicht-Muttersprachler noch nicht über die nötigen Deutschkenntnisse verfügen, stehen Ihnen entsprechende Kurse zur Verfügung.

Welche Eignungsvoraussetzungen gibt es?

Neben einem Test, in dem ein Grundverständnis von Mathematik und Physik und ihre Deutschkenntnisse geprüft werden, wird vor allem eines festgestellt: Sind Sie körperlich und psychisch in der Lage, den Herausforderungen des Berufes gerecht zu werden? Können sie etwa Rangierarbeiten erledigen oder in möglichen Stresssituation trotzdem ruhig und besonnen handeln?

Ihre Eignung ist bescheinigt. Was lernen Sie denn jetzt eigentlich konkret?

Die Weiterbildung zum Lokführer oder zur Lokführerin teilt sich einen theoretischen und einen fahrpraktischen Teil.

Im theoretischen Teil lernen Sie:

  • Grundkenntnisse Eisenbahnbetrieb
  • Fahrzeugtechnik für Diesel- und Elektrolokomotiven
  • Bremstechnik Reisezüge
  • Grundlagen Triebfahrzeuge
  • Signale
  • Rangieren und Züge bilden
  • Fahren im Regelfall
  • Fahren bei Störungen und bei Besonderheiten (Übung am Fahrsimulator)
  • Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • Grundlagen der Kommunikation

Diese Inhalte gliedern sich in drei Teilbereiche

  • Allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
  • Fahrzeugbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung
  • Infrastrukturbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung

Jeder Teilbereich schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab.

Im fahrpraktischen Teil lernen Sie:

Fahrzeugausbildung:

  • Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten
  • die Funktionsfähigkeit von Brems- und Sicherheitseinrichtungen
  • den mechanischen Aufbau eines Triebfahrzeugs

Dieser Teil schließt mit einer Prüfung am Fahrzeug ab.

Fahrtraining:

  • Mitfahrten auf dem Triebfahrzeug
  • Mindestanzahl Dienstschichten im regulären Schichtbetrieb, wobei Sie den Zug unter Begleitung selber fahren
  • infrastrukturbezogene Fachkenntnisse wie zum Beispiel zulässige Geschwindigkeiten, Kenntnis über Bahnanlagen, geltende Regelwerke, Signale und Betriebsverfahren.

Dieser Teil schließt mit einer Fahrprüfung ab.

Die Weiterbildung ist abgeschlossen. Viel Erfolg im neuen Job!

Wenn Sie nicht ohnehin schon bei einem Eisenbahnunternehmen angestellt sind, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass Sie bei einem Unternehmen in Ihrer Nähe angestellt werden – vielleicht ja sogar das, in dem Sie den praktischen Teil absolviert haben.